Jugendfeuerwehren fördern – Richtlinie bis Ende 2028 verlängert

Das Land Brandenburg setzt auch in den kommenden Jahren konsequent auf einen leistungsfähigen Brand- und Katastrophenschutz. Innenminister René Wilke hat die Richtlinie für Zuwendungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, der technischen Hilfeleistung sowie dem Betrieb der integrierten Regionalleitstellen (BKS-Richtlinie) bis zum 31. Dezember 2028 verlängert.

Damit schafft das Land Planungssicherheit für Feuerwehren, Katastrophenschutzeinheiten und Hilfsorganisationen und stellt sicher, dass notwendige Investitionen langfristig unterstützt werden können.

Wenn das Land Brandenburg Vorhaben finanziell unterstützt, geschieht dies nicht willkürlich. Grundlage dafür sind öffentlich zugängliche Richtlinien, die klar definieren, welche Maßnahmen gefördert werden, wer antragsberechtigt ist und unter welchen Voraussetzungen Zuwendungen bewilligt werden können.

Die BKS-Richtlinie bildet diesen Fahrplan für den Brand- und Katastrophenschutz. Sie sorgt für Transparenz, Nachvollziehbarkeit und gleiche Bedingungen für alle Antragstellenden. Als Bewilligungsbehörde prüft das Ministerium des Innern und für Kommunales auf dieser Grundlage, ob und in welcher Höhe eine Förderung erfolgen kann.


Über 25 Millionen Euro für Sicherheit in 2024/2025

Die Bilanz der vergangenen Jahre zeigt deutlich: Brandenburg investiert konsequent in die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger.

  • Für den Antragszeitraum 2024/2025 gingen 510 Förderanträge mit einem Gesamtvolumen von über 30 Mio. € ein.

  • Bereits 370 Maßnahmen konnten mit einem Volumen von mehr als 25 Mio. € bewilligt oder zugesichert werden.

  • Allein im Jahr 2025 wurden über 15 Mio. € durch die Zuwendungsempfänger abgerufen und ausgezahlt.

Diese Mittel fließen gezielt in zentrale Bereiche des Brand- und Katastrophenschutzes.


Investitionen in Infrastruktur, Fahrzeuge und Technik

Ein Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Modernisierung der Feuerwehrinfrastruktur. Im Haushaltsjahr 2025 wurden – abhängig vom Baufortschritt – über neun Millionen Euro für Feuerwehrhäuser, Funktionsgebäude und infrastrukturelle Maßnahmen ausgezahlt.

Darüber hinaus investiert das Land in die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten:

  • Rund 3 Mio. € flossen in die Beschaffung neuer Einsatzfahrzeuge

  • Über 1 Mio. € wurde für technische Ausstattung sowie ergänzende Projekte eingesetzt

Auch die Digitalisierung spielt eine zunehmend wichtige Rolle. Für die Etablierung einer gemeinsamen digitalen Plattform zur Einsatzbewältigung aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wurden bereits in den Jahren 2024 und 2025 mehrere Millionen Euro bereitgestellt. Ziel ist ein medienbruchfreier Austausch von Daten und Informationen im Einsatzfall.


Nachwuchsförderung im Mittelpunkt

Unsere Feuerwehren und Hilfsorganisationen sichern nicht nur die Gegenwart, sondern vor allem die Zukunft der Sicherheit in Brandenburg.

Mit jeder Investition fördert das Land gezielt den Nachwuchs und junge Ehrenamtliche – für motivierte Einsatzkräfte, schnelle Hilfe vor Ort und mehr Sicherheit für alle.

Die Nachwuchsgewinnung ist ein zentraler Bestandteil der BKS-Richtlinie. Gefördert werden unter anderem:

  • Maßnahmen der Brandschutzerziehung

  • Camps, Wettbewerbe und Ausbildungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

  • Projekte zur Mitgliedergewinnung und -bindung

  • Technische Ausstattung, die eine moderne und praxisnahe Ausbildung ermöglicht

Diese Investitionen tragen dazu bei, junge Menschen frühzeitig für das Ehrenamt zu begeistern und langfristig in den Organisationen zu halten.


Unterstützung von Verbänden, Organisationen und Projekten

Neben der projektbezogenen Förderung unterstützt das Land auch die Strukturen des Brand- und Katastrophenschutzes.

  • Der Landesfeuerwehrverband Brandenburg sowie die im Katastrophenschutz mitwirken-den Hilfsorganisationen erhielten 2025 jeweils einen Landeszuschuss von 425.000 €      2026 wurde eine Erhöhung auf jeweils 465.000 € beschlossen.

Zusätzlich werden Projekte aus Mitteln der Glücksspielabgabe (Lottomittel) gefördert. In den Jahren 2024/2025 konnten 61 Projekte mit fast 350.000 € unterstützt werden. Weitere Anträge mit einem Volumen von rund 360.000 € befinden sich bereits im Prüfverfahren für das Jahr 2026.


Informationen & Antragstellung

Alle Informationen zur Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie, einschließlich weiterführender Hinweise, FAQs und Antragsformulare, sind online abrufbar.

Informationen & Anträge zur Förderung finden Sie hier:
👉 Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie | Ministerium des Innern und für Kommunales
https://mik.brandenburg.de/mik/de/innere-sicherheit/brand-katastrophenschutz/zuwendungen/brand-und-katastrophenschutz-richtlinie/

 

Mit der Verlängerung der BKS-Richtlinie bis Ende 2028 setzt das Land Brandenburg ein klares Signal:
Der Brand- und Katastrophenschutz, das Ehrenamt und insbesondere die Nachwuchsförderung bleiben zentrale Säulen der Sicherheitsstrategie des Landes.

Jede Investition stärkt die Einsatzfähigkeit vor Ort – heute und in Zukunft.

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