Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat die vorrangige Aufgabe, den Haushaltsgesetzentwurf und den Haushaltsplanentwurf zu beraten und so die Verabschiedung des Landeshaushalts durch den Haushaltsgesetzgeber vorzubereiten. Der Haushaltsplan wird für ein oder zwei Jahre aufgestellt und kann bei grundlegenden neuen Entwicklungen mit einem Nachtragshaushalt angepasst werden. Nach der Verabschiedung des Haushalts durch das Parlament obliegt dessen Vollzug der Landesregierung. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen wirkt jedoch bei zahlreichen Maßnahmen im Haushaltsvollzug durch Zustimmungsvorbehalte und Informationsrechte mit und kann bei Bedarf durch Beschlüsse korrigierend eingreifen.
Zusätzlich unterstützt der Ausschuss den Landtag bei der Überprüfung von Gesetzentwürfen und Anträgen auf deren finanzielle Auswirkungen und erarbeitet in mitberatender Eigenschaft entsprechende Voten. Er beobachtet die Finanzplanung und den Abfluss der verfügbaren Haushaltsmittel für verschiedene Politikfelder und behandelt Themen wie Landesbeteiligungen und -bürgschaften, Grundstücks- und Liegenschaftsangelegenheiten, Personalbedarfsplanung, Besoldungs- und Versorgungsrecht sowie Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen. Der Brandenburgische Finanzausgleich und entsprechende Veranschlagungen im Haushalt spielen hierbei eine wichtige Rolle. Zur Vorbereitung einiger Entscheidungen kann der Ausschuss die kommunalen Spitzenverbände und gegebenenfalls Sachverständige anhören.