Ausschuss für Haushaltskontrolle

Laut Artikel 106 der Landesverfassung ist es die Aufgabe des für Finanzen zuständigen Mitglieds der Landesregierung, dem Landtag im nächsten Haushaltsjahr Rechenschaft über die Verwendung aller Einnahmen und Ausgaben, das Vermögen und die Schulden des Landes abzulegen, um die Regierung zu entlasten.

Der Landesrechnungshof prüft die Haushaltsrechnung und überwacht die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Haushalts- und Wirtschaftsführung. Der Landesrechnungshof übergibt dem Landtag und der Landesregierung jährlich einen Bericht über das Ergebnis seiner Prüfung. Dieser Jahresbericht bildet die Grundlage für die Arbeit des Ausschusses. Die Regierung muss dazu vor dem Ausschuss für Haushaltskontrolle Stellung nehmen. Der Landtag beschließt auf Empfehlung des Ausschusses auf Basis der Haushaltsrechnung und des Jahresberichts über das Ergebnis der Prüfung des Landesrechnungshofs über die Entlastung der Landesregierung. Der Landtag stellt dabei die wesentlichen Sachverhalte fest und beschließt Maßnahmen, die eingeleitet werden sollen. Die Landesregierung muss innerhalb einer bestimmten Frist über die eingeleiteten Maßnahmen berichten.

Neben der Entlastung der Landesregierung gibt der Ausschuss auch Empfehlungen für die Entlastung der Präsidentin des Landtags, des Präsidenten des Landesverfassungsgerichts und des Landesrechnungshofs an den Landtag weiter