In Hennigsdorf, Velten, Oberkrämer, Kremmen und im Löwenberger Land werden – wie überall in Brandenburg – die meisten pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt. Viele von ihnen wünschen sich, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben zu können. Gleichzeitig zeigt sich gerade in Gesprächen vor Ort immer wieder: Der Pflegealltag ist für Betroffene und Angehörige oft eine große Herausforderung – besonders dann, wenn professionelle Angebote fehlen oder nur eingeschränkt verfügbar sind.
Ab Januar 2026 gibt es hier eine wichtige Verbesserung: Private Nachbarschaftshilfe kann künftig über die Pflegekasse abgerechnet werden. Damit wird eine Form der Unterstützung gestärkt, die es vielerorts längst gibt – gegenseitige Hilfe im direkten Umfeld.
Worum geht es bei der Nachbarschaftshilfe?
Nachbarschaftshilfe bedeutet Unterstützung im Alltag durch eine ehrenamtlich engagierte Einzelperson – etwa eine Nachbarin, einen Nachbarn oder eine bekannte Person aus dem Umfeld. Es geht dabei ausdrücklich nicht um pflegerische Tätigkeiten, sondern um niedrigschwellige Hilfen, die den Alltag erleichtern und soziale Teilhabe ermöglichen.
Gerade in unserem Wahlkreis mit seinen unterschiedlichen Strukturen – von städtischen Räumen bis zu ländlichen Ortsteilen – ist diese Form der Unterstützung besonders wichtig. Sie ermöglicht Hilfe dort, wo Menschen leben, ohne lange Wege oder komplizierte Zugangsbedingungen.
Welche Leistungen sind möglich?
Die Nachbarschaftshilfe kann sehr vielfältig sein. Zu den möglichen Leistungen gehören unter anderem:
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Hilfe beim Einkaufen und bei Erledigungen
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Begleitung zu Arztterminen oder Behörden
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Unterstützung im Haushalt
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Gemeinsame Spaziergänge oder Ausflüge
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Gespräche, Gesellschaft und Struktur im Alltag
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Vorlesen oder Hilfe beim Ausfüllen von Formularen
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Unterstützung bei der Nutzung von Smartphone, Internet oder E-Mail
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Anregung zu Freizeitaktivitäten und sozialen Kontakten
Pflegerische Tätigkeiten wie Körperpflege oder medizinische Versorgung gehören nicht zur Nachbarschaftshilfe.
Finanzierung über die Pflegekasse
Pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung. Dieser beträgt bis zu 131 Euro monatlich und kann künftig auch für Nachbarschaftshilfe genutzt werden.
Die pflegebedürftige Person kann ihrer Nachbarschaftshelferin oder ihrem Nachbarschaftshelfer eine Aufwandsentschädigung von bis zu zehn Euro pro Stunde zahlen. Die Kosten werden anschließend von der Pflegekasse erstattet. Damit wird ehrenamtliches Engagement anerkannt, ohne dass ein Arbeitsverhältnis entsteht.
Viele pflegende Angehörige leisten Tag für Tag Enormes. Nachbarschaftshilfe kann helfen, Überlastung zu vermeiden, Zeit für Erholung zu schaffen und den Pflegealltag besser zu organisieren. Gleichzeitig wirkt sie Einsamkeit entgegen und stärkt das soziale Miteinander im Quartier.
Als Abgeordneter für Hennigsdorf, Velten, Oberkrämer, Kremmen und das Löwenberger Land ist mir wichtig, dass Pflege nicht vom Wohnort abhängt. Deshalb habe ich mich gemeinsam mit der SPD-Landtagsfraktion dafür eingesetzt, dass die Brandenburgische Angebotsanerkennungsverordnung angepasst wurde und Nachbarschaftshilfe nun offiziell anerkannt und abrechenbar ist.
Nachbarschaftshilfe bleibt ein ehrenamtliches Engagement. Um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, gelten klare Voraussetzungen:
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keine Verwandtschaft oder Schwägerschaft bis zum zweiten Grad
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kein gemeinsamer Haushalt mit der pflegebedürftigen Person
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Registrierung beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
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Teilnahme an einer Schulung mit Grund- und Notfallwissen
Eine Nachbarschaftshelferin oder ein Nachbarschaftshelfer darf maximal zwei pflegebedürftige Personen unterstützen. Wer Kinder oder Jugendliche begleitet, muss zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Weitere Informationen und Beratung
Alle Informationen zur Nachbarschaftshilfe, zur Registrierung sowie zu Schulungen und Ansprechstellen sind auf der neuen Online-Portal:
www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de

