Familienleistungsausgleich gesichert – Kommunen in Oberhavel können aufatmen

Die Haushaltsverhandlungen zum Doppel-Landeshaushalt sind in vollem Gange und werden in dieser Woche im Landtag ihren Abschluss finden. Eine Vielzahl von Beratungen fanden statt, es wurde inhaltlich diskutiert, wofür die knappen Finanzspielräume genutzt werden sollen und müssen. Für mich stand fest: Bei den Kommunen dürfen wir nicht kürzen! Dies sah der Entwurf er Landesregierung aber vor und zwar in einem erheblichen Maße von weit über 200 Mio. € für 2025 und 2026.

Nach intensiven Gesprächen und schwierigen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner ist es der  SPD-Fraktion und auch mir gelungen, den Erhalt des kommunalen Anspruchs aus dem Familienleistungsausgleich (§ 17 des Finanzausgleichsgesetzes) auch für die kommenden Jahre durchzusetzen. Damit sind geplante Kürzungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro für Städte und Gemeinden in Brandenburg in den Jahren 2025 und 2026 endgültig vom Tisch. Die Kommunen erhalten also auch in den kommenden Jahren Ausgleichszahlungen des Bundes für in den 90ìger Jahren weggefallene steuerliche Einnahmen im Rahmen der damaligen Einkommenssteuerreform. Diese Einnahmen dienten den Kommunen insbesondere für den Ausgleich ihrer Ergebnishaushalte, aus welchen auch die freiwillgen Leistungen wie die Sport-oder Kulturförderung finanziert werden.

Andreas Noack: „Es war ein hartes Stück Arbeit – aber es hat sich gelohnt. Die kommunalen Haushalte dürfen nicht geschwächt werden, denn sie sichern direkt das, was die Menschen vor Ort tagtäglich betrifft: Kitas, Schulen, soziale Angebote und öffentliche Infrastruktur.“

Die Landesregierung hatte im Haushaltsentwurf ursprünglich die Streichung des § 17 im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz vorgesehen. Diese Änderung hätte für viele Kommunen empfindliche Einnahmeausfälle bedeutet. Durch gemeinsame Änderungsanträge von SPD und BSW, die in der kommenden Woche im Ausschuss für Haushalt und Finanzen beraten und anschließend im Landtag beschlossen werden sollen, wurde diese Kürzung korrigiert. Auch eine Rückwirkung auf das Haushaltsjahr 2025 ist vom Tisch. Mein persönlicher Dank richtet sich in diesem Zusammenhang auch meine Fraktionskollegen Melanie Balzer und Jörg Vogelsänger. Gemeinsam haben wir an einem „Strang“ gezogen und waren dabei in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden.

Oberhavel profitiert durch Zuwendungen in Höhe von ca. 14,5 Mio. €. Für die einzelnen Kommunen und Gemeinden bedeutet dies eine Sicherstellung ihrer Finanzlage und ermöglicht größere Handlungsspielräume. Konkret erhalten die Kommunen im Einzelnen:

Jährliche Haushaltsplanansätze der Kommunen und Gemeinden für 2025 und 2026 des § 17 FAG

  • Stadt Hennigsdorf: 1.696.000 Euro
  • Stadt Velten: 625.000 Euro
  • Stadt Kremmen: 430.000 Euro
  • Gemeinde Oberkrämer: 1.029.300 Euro
  • Gemeinde Löwenberger Land: 476.200 Euro
  • Stadt Oranienburg: 2.942.800 Euro
  • Stadt Zehdenick: 547.800 Euro
  • Stadt Hohen Neuendorf: 2.150.000 Euro
  • Fürstenberg/Havel: 220.000 Euro
  • Liebenwalde: 175.000 Euro
  • Gemeinde Mühlenbecker Land: 1.500.000 Euro 
  • Glienicke/Nordbahn: 1.271.500 Euro
  • Birkenwerder: 680.000 Euro
  • Leegebruch: 468.000 Euro
  • Amt Gransee: 288.500 Euro

Diese Mittel stärken die kommunale Handlungsfähigkeit und vermeiden massive Einschnitte bei Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass wir den Familienleistungsausgleich sichern konnten – das ist ein starkes Signal für unsere Städte und Gemeinden und sichert Investitionen, die vor Ort, in Oberhavels Kommunen, getätigt werden.

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