November Hilfen kommen!

 

Wir werden weiter in der Pandemie zusammen stehen!

Die Wirtschaftshilfe des Bundes für Unternehmen und Selbstständige, die im November coronabedingte Einschränkungen erfahren, sind beschlossen. Gewünscht hätte ich mir, dass bereits vor dem 2. November das fertige Konzept auf dem Tisch gelegen hätte. Jeder Betroffene hätte dann sofort seine persönliche Situation bzw. die seines Unternehmens bewerten können.

Nach meiner Ansicht kann Corona nur gemeinsam bekämpft werden. Dazu gehört für mich auch, dass wir denen finanziell unter die Arme greifen, die ihren Geschäftsbetrieb für uns alle einstellen mussten. Die Schließung bzw. Einschränkungen für Sportvereine, Restaurants, Unterhaltungsunternehmen und weiteren Betrieben war notwendig, um unsere Kontakte und damit die Übertragungsmöglichkeiten des Virus zu reduzieren. Ich weiß, aus vielen persönlichen Gesprächen, wie schwierig die Situation im Einzelfall sein kann. Dies geht auch nicht spurlos an mir vorrüber! Dennoch wird es uns auf diese Weise erneut gelingen, das Virus zurückzudrängen. Aber niemand, der dadurch wirtschaftlich unter Druck gerät, wird allein gelassen. Ich bin überzeugt, dass diese Unternehmen einen wichtigen Beitrag in der Corona-Pandemie leisten und deswegen werden sie auch finanziell für diese Zeit unterstützt.

Was ich sehr begrüße ist, dass sich die Novemberhilfen am Umsatz orientieren und nicht, wie im Frühjahr, an den Betriebskosten. Der umsatzorientierte Zuschuss hilft auch denen, die wenig bis keine Fixkosten haben. Dieses „Umsteuern“ war auch nötig, da man nicht mehr von „kurzfristigen“ Hilfen sprechen kann.

Die bereitgestellten Mittel des Bundes werden über die Länder beschieden und ausgezahlt, in Brandenburg durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). An der Antragsplattform wird mit Hochdruck gearbeitet. Damit die Unternehmen und Soloselbständige jetzt aber nicht so lange warten müssen, werden im November bereits erste Abschlagszahlungen vorgenommen. Das ist wichtig, damit niemand in Existenznot gerät.

Hiweise zu den Hilfen:

  • Novemberhilfen erhalten alle, die:
  • die ihren Geschäftsbetrieb wegen der Schließungsanordnung einstellen mussten.
  • die 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen.
  • die 80 Prozent ihrer Umsätze im Auftrag direkt betroffener Unternehmen über Dritte erzielt haben.
  • Gezahlt werden Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019. Soloselbständige können alternativ den Jahressteuerumsatz 2019 zugrunde legen. Unternehmen, die dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäfte aufgenommen haben, legen den Oktober 2020 als Vergleich zugrunde.
  • Umsätze von mehr als 25 Prozent werden angerechnet, um eine Überförderung von mehr als 100 Prozent auszuschließen.
  • Die Anträge müssen durch Steuerberater_innen und Wirtschaftsprüfer_innen über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Soloselbständige sollen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.
  • Damit die Hilfen schnell ankommen, erhalten Soloselbständige noch im November eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro und andere Unternehmen von bis zu 10.000 Euro.
  • Andere im Förderzeitraum bezogene Leistungen werden angerechnet (z.B. Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld).

Nähere Informationen finden sie im nachfolgenden Link: https://www.ilb.de/de/corona-novemberhilfen-2020/

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