Update : 23.März 2020 – Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) hat auch längst unsere Region den Landkreis Oberhavel erreicht und breitet sich weltweit in immer mehr Ländern aus. Die Informationslage ist mitunter für den einzelnen Betroffenen nicht ganz einfach zu erfassen, neben den Empfehlungen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung gibt es in den jeweiligen Landkreisen und auch in den Städten und Gemeinden dazu noch gesonderte Hinweise, welche auf die Situation vor Ort im Detail eingehen. Die Gesamtsituation ist eine ganz besondere Herausforderung, die eine klare Informationslage notwendig macht und die von uns allen mit Solidarität und Mitmenschlichkeit geprägt sein sollte.
Ich möchte an dieser Stelle versichern, dass insbesondere auch auf Landesebene in der Regierung sowie im Parlament an Lösungen und Hilfen mit Hochdruck gearbeitet wird. Bitte beachten Sie die aktuelle Verordnung des Landes Brandenburg. Diese ersetzt die Verordnung vom 17.März 2020.
Der Rettungsschirm (500 Mio. €) ist auf den Weg gebracht und die Investionsbank Brandenburg bereitet das Nothilfeprogramm vor – ILB – Soforthilfe . Es soll bereits am Mittwoch, dem 25.03.2020 starten. Achten Sie deshalb auf weitere Veröffentlichungen, welche ich auf dieser Seite in den nächsten Tagen immer wieder aktualisieren werde. Zunächst möchte ich auf folgende wichtige Informationen hinweisen :
Informationen des Landkreises Oberhavel
Der Landkreis Oberhavel informiert über den aktuellen Stand. Bitte nutzen Sie den Link, um über aktuelle Pressemitteilungen informiert zu sein. Nutzen Sie auch die aktuellen Veröffentlichungen Ihrer Stadt und Gemeinde und die des Robert Koch Institutes
Landkreis Oberhavel Pressemitteilungen und Informationen zu Corona
Informationen und Hinweise im Land Brandenburg
- Hier die aktuelle Rechtsverordnung des Landes Brandenburg vom 23.März 2020 – Verordnung des Landes Brandenburg
- Brandenburger Unternehmen werden zunehmend von der Corona-Krise belastet. Die Landesregierung möchte betroffene Unternehmen schnell und effizient unterstützen: Insolvenzen verhindern und Arbeitsplätze sichern: https://mwae.brandenburg.de/de/bb1.c.661351.de
- Brandenburgs Finanzministerium hat die 13 Finanzämter im Land Brandenburg und deren Außenstellen ab Montag, 16. März 2020, bis einschließlich 19. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. https://mdfe.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.224141.de
- Unabhängig von der Schließung für den Publikumsverkehr können die Brandenburgerinnen und Brandenburger weiterhin ihre steuerlichen Angelegenheiten klären. Die Finanzämter sind zu den gewohnten Zeiten per Telefon/Fax/Brief zu erreichen. Den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern empfiehlt das Finanzministerium Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Und die Bürgerinnen und Bürger erhalten einen schnellen, bequemen und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Ein Drucker ist dann nicht erforderlich.
- Hotline des Landes Brandenburg – (LAVG): Tel. 0331 8683-777 (Mo.-Fr. 09:00 – 15:00 Uhr) Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit https://lavg.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.660904.de
Informationen der IHK Potsdam
- Auch über die IHK Potsdam Informationen zu Corona von der IHK Potsdam gibt es Hinweise und wichtige Informationen für Unternehmen
Informationen der ILB – Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Soforthilfe ab Mittwoch dem 25.03.2020 können Anträge gestellt werden : Soforthilfe Durch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen auf Vorschlag der Landesregierung sind bis 01.04.2020 Mittel in Höhe von 7,5 Mio. € verfügbar. Das Antragsverfahren soll unkompliziert gehalten werden.
weitere Links:
- aktuelle Verordnung des Landes Brandenburg vom 23.März 2020 Diese ersetzt die Verordnung vom 17.März 2020.
- Brandenburg setzt Schul- und Kitabetrieb aus: https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=bb1.c.661487.de
- Corona-Virus: An Kitas und Schulen ab Mittwoch keine Betreuung und Unterricht, Späterer Semesterbeginn – Abgestimmtes Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen notwendig: https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.661480.de
- Informationen zum neuartigen Coronavirus: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/start/
- Enge Koordination von Land, Kreisen und Kommunen: https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.661495.de
- Information zur Schließung der Finanzämter: https://mdfe.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.224141.de
- Kultureinrichtungen schließen, Semesterstart wird verschoben: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/ministerium/umgang-mit-corona-pandemie/
___________________________________________________________________________________________________________________
Am Sonntag, den 23.03. verkündete die Bundesregierung die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Bundesländer Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epidemie, zusammenfassend gelten aktuell folgende Regelungen:
1. Neuerungen vom Sonntag, 22.03.2020
- Ab Montag, 23.03.2020, 0:00 Uhr, gilt in ganz Brandenburg ein Kontaktverbot für Gruppen von mehr als zwei Menschen, sowohl im öffentlichen wie im privaten Bereich. Ausgenommen davon sind Menschen, die in einem Haushalt wohnen.
- Der Aufenthalt auf öffentlichen Wegen, Straßen, Parks etc. ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen: Die Wege zur Arbeit, Arzt, Physiotherapie, Psychotherapie, zum Blutspenden, der Besuch von Lebenspartnern, der Besuch von älteren und kranken Menschen, um zu helfen, Besuche, um sein Sorgerecht wahrnehmen zu können, der Besuch sterbender Menschen oder von Begräbnissen im engsten Kreis. Sport und Bewegung an der frischen Luft, die Pflege von Tieren sowie dringend erforderliche Termine bei Behörden, Gerichten, Rechtsanwälten oder Notaren sind ebenfalls erlaubt. Ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist immer einzuhalten. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 5. April 2020, 24:00 Uhr.(im Gegensatz zu allen anderen Beschränkungen, die bis zum 19. April gelten.)
- Es bleibt bei den Schließungen des Einzelhandels mit den unten genannten Ausnahmen. Geschlossen sind nun auch körpernahe Dienstleistungen: Friseure, Tattoostudios, Kosmetikstudios oder Massagesalons.
- Supermärkte – Lebensmittelgeschäfte bleiben nach wie vor geöffnet und können auch sonntags von 12 bis 18 Uhr öffnen. Die Versorgung mit Lebensmitteln ist gesichert und Hamsterkäufe sind unnötig. Dazu das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Link).
2. Schließungen im Publikumsverkehr
Für den Publikumsverkehr sollen folgende Schließungen gelten: Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen; Theater, Opern Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen; Messen Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen;Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen; der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen; alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center; Spielplätze
3. Weitere Verbote
Weiter haben sich die Bundesregierung und die Länder darauf geeinigt Folgendes zu verbieten: Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen; Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften
Sonstige wichtige Informationen
Mich erreichen natürlich auch viele Fragen von Arbeitnehmern und Selbständigen: Bekomme ich noch Geld, wenn ich zuhause bleiben muss? Was passiert mit meiner Firma, wenn die Aufträge ausbleiben? Muss meine Kultureinrichtung schließen und wie geht es weiter?
Viele dieser Fragen werden auch mich in den kommenden Tagen und Wochen beschäftigen. Ich möchte an dieser Stelle zunächst auf folgende Informationen hinweisen :
Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier haben am 13.03. ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Wirtschaft vorgestellt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert auf seiner Seite über Arbeitsrechtliche Auswirkungen:
Arbeitsrechtliche Auswirkungen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert auf seiner Seite über Arbeitsrechtliche Auswirkungen:
Unterstützung des Landes für Unternehmen
Das Land Brandenburg hat am 14.03. darüber hinaus angekündigt, Unternehmen steuerliche Erleichterungen zugesagt: Pressemitteilung hier nachlesbar Anlaufstellen für Unternehmen, Informationen bieten die Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB):
Häufige Fragen und Antworten für Beschäftige und Unternehmen: https://mwae.brandenburg.de/de/bb1.c.661351.de
Hilfen für die Kultur und Kreativwirtschaft
In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur, der Kultusminister-Konferenz, dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem Deutschen Landkreistag erklären die Beteiligten, dass Hilfen für Kultur und Medien notwendig sind: Pressemitteilung hier nachlesbar