Einvernehmen erteilt – Verordnung für Kommunen kommt!

Kommunale Entscheidungen sind das Rückgrat unseres Gemeinwesens

Wegen der Kontaktbeschränkungen und zum Schutz von Angehörigen von Risikogruppen war es für Kommunalparlamente und -gremien in den letzten Wochen schwierig, in Präsenz zu tagen und notwendige Beschlüsse zu fassen. Oft gab es Eilentscheidungen ohne Mitwirkung der gewählten Vertreter. Nun kann das beschlossene „Gesetz zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der brandenburgischen Kommunen in außergewöhnlicher Notlage“ greifen, indem es Ausnahmeregelungen zur Kommunalverfassung zulässt. Diese sind klar begrenzt und zeitlich befristet. Die Grundsätze der Öffentlichkeit und Transparenz bleiben ebenso gewahrt, wie die Rechte der Minderheiten in den Vertretungen. Am Mittwoch sprach ich im Plenum des Landtages für die Koalitionsfraktionen zu diesem „Kommunalen Notlagen Gesetz“. Das Gesetz trat heute in Kraft und die notwendige Verordnung wurde im Innenausschuss des Landtages vor wenigen Minuten bestätigt. Der Minister des Inneren und für Kommunales wird nun die Verordnung erlassen. Diese kann dann zeitnah von den Vertretungen angewandt werden.

Trotz der Einschränkungen infolge der Corona-Krise sollen Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen und die Gemeindevertretungen handlungs- und beschlussfähig bleiben.  Dies ist mir ein wichtiges Anliegen. Im Landtag und Innenausschuss habe ich mit dafür Sorge getragen, den kommunalen Parlamenten die Möglichkeit zu eröffnen, notfalls in Video- oder Telefonkonferenzen zu tagen. Als letztes Mittel, bei drohender Beschlussunfähigkeit, besteht auch die Möglichkeit Entscheidungen der Vertretung an den jeweiligen Kreis- oder Hauptausschuss zu übertragen oder mit schriftlichem Umlaufbeschluss zu ermöglichen. Dies sollte jedoch nur in außergewöhnlichen Situationen zum Tragen kommen. Nach der heutigen Herstellung des Einvernehmens im Innenausschuss kann der Innenminister die Verordnung erlassen, welche es den gewählten Vertretern erlaubt, bereits in der kommenden Woche ihre Arbeit mit erweiterten Tagungsmöglichkeiten fortzuführen bzw. wieder aufzunehmen.

Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird dabei nicht ausgehebelt, sodern temporär ergänzt. Das Gesetz, wie auch die Verordnung werden nur befristet (30.09. bzw. 30.06.2020) zur Anwendung kommen. Der Brandenburger Landtag zeigt mit dem Gesetz, dass ihm, wie auch mir, die Beschluss- und Handlungsfähigkeit der ehrenamtlich tätigen Vertreter der Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden sowie Kreistagen am Herzen liegt.

 

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