Mehr Geld für Kommunen, Entlastung bei Kitabeiträgen, Verteilung der Bundesmittel für Geflüchtete auf die Landkreise und kreisfreien Städte, sowie mehr als 300 Änderungsanträge zum Landeshaushalt 2023/2024 sind im Haushaltsauschuss in drei Sitzungen in dieser Woche beraten und zur Abstimmung gebracht worden. Am heutigen Freitag wurde in der dritten Sitzung unter anderem das Finanzausgleichsgesetz (FAG) beraten und mit Änderungen unter anderem zum Kitagesetz dem Landtag zur Annahme empfohlen.
Mit den heutigen finalen Abstimmungen sind die Weichen gestellt, das das Brandenburg Paket in der nächsten Sitzung des Landtages Mitte Dezember beschlossen werden kann und rechtzeitig zum Neuen Jahr als Ergänzung zu den Bundeshilfen wirken kann.
Nicht nur als Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses hatte und habe ich ein großes Interesse, dass Brandenburg als Ergänzung zu den Bundeshilfen Unterstützung für zum Beispiel Familien, Unternehmen oder Kultur-und Sporteinrichtungen aufgrund der Energiekrise und einer hohen Inflation leisten kann und wird. Gedeckelte und gedämpfte Kitabeiträge können und werden einen Beitrag leisten gerade Familien mit Kindern zu entlasten.
Das Ziel der Landesregierung und der Koalition war und ist es, die Folgen dieser Krise für wesentliche gesellschaftliche Bereiche, ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes, soweit abzumildern, dass eine Existenzbedrohung möglichst vermieden wird und der gesellschaftliche Zusammenhalt gewahrt bleibt. Auch wenn es einige immer wieder versuchen anders darzustellen – Ursache der Krise ist ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und nicht die Embargoentscheidungen der EU und Deutschlands! Ursache und Wirkung müssen auch in dieser schwierigen Situation für Brandenburg immer wieder klar benannt werden.
Die Maßnahmen des Brandenburg-Pakets unterteilen sich in sechs Bereiche:
Ergänzende Entlastungsmaßnahmen für Bürger*innen, insbesondere Familien mit geringen und mittleren Einkommen (230 Mio. EUR).
Dies umfasst insbesondere die Kita- und Hortgebühren. Diese werden für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen deutlich gesenkt oder entfallen ganz. Zudem umfasst dies die Ausweitung der Wohngeldleistungen.
Aufrechterhaltung öffentlicher Aufgaben, d.h. Wirtschaft, Bildung, Wissenschaft, Kultur, Sport, Gesundheit, Soziales (600 Mio. EUR). Dies umfasst u.a. die Vereinbarungen des Sozialgipfels sowie den Härtefallfonds für Unternehmen.
Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen; Transformationsprozesse hin zu einer C02-armen Produktionsweise sowie den Ausbau der Erneuerbaren Energien (400 Mio. EUR).
Dies umfasst Maßnahmen für Kommunen und Unternehmen auf ihrem Weg hin zu mehr Klimaschutz, Energieeffizienz und -unabhängigkeit. Dies umfasst beispielsweise:
- Kommunale Projekte für Klimaschutz und Energieeffizienz für öffentliche Verwaltungen oder soziale Einrichtungen – z.B. für Gebäudedämmung und PV-Anlagen (51,5 Mio. €). Zur Unterstützung der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden werden zusätzlich externe Dienstleistungen herangezogen (6 Mio. €). Zudem werden spezifisch Krankenhäuser bei Investitionen in grüne Energiegewinnung unterstützt (30 Mio. €).
- Klimaneutrale Wärmeversorgung in Kommunen und Stadtwerken: Wir helfen Kommunen beim Planen und Umsetzen beim Umstieg auf Erneuerbare und innovativer Techniken (15 Mio. €). Fast ¼ aller Brandenburger*innen sind an Wärmenetze angeschlossen und können davon profitieren.
- Busse mit klimaneutralen Antrieb: Förderung für die Verkehrsunternehmen der Landkreise. Zusätzlich zu den kurzfristigen Entlastungen im Brandenburg-Paket für gestiegene Energiekosten werden mit dem neuen Transformationspaket zusätzlich 6,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt für eine klimaneutrale Verkehrsflotte.
- Energieeffizienz in Unternehmen. Förderung von Unternehmen für Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen. Ziel ist es, die Unternehmen zu befähigen, sich für den nächsten Winter krisensicherer aufzustellen und somit langfristig zu entlasten. Dafür werden 11 Millionen Euro bereitgestellt.
Aufnahme, Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von Geflüchteten (150 Mio. EUR).
Aufrechterhaltung, Ausbau und Modernisierung kritischer Infrastrukturen aufgrund veränderter Risiko- und Gefahrenlagen, insbesondere in Krisen- und Katastrophenfällen (120 Mio. EUR).
Siehe Aufstellung:
Handout Kritische Infrastruktur
Pauschale Vorsorge zur weiteren Bekämpfung der Energieknappheit, der inflationären Preisentwicklung sowie zur zusätzlichen Stärkung der Maßnahmen 1.-5. (500 Mio. EUR). Analog zum Corona-Rettungsschirm eine pauschale Vorsorge.