Seit Monaten hat uns Corona fest im Griff. Es gibt viele Firmen die starke bis komplette Umsatzeinbußen im Vergleich zu den Vorjahren haben, auch in unserer Region. Ich hatte in den letzten Monaten viele Gespräche mit Inhabern und Mitarbeitern dieser Unternehmen. Die Soforthilfen haben geholfen, aber reichen nicht aus. Genau für diese Firmen stellt der Bund nun weitere 25 Milliarden Euro Soforthilfe zur Verfügung.
Es gibt weitere Unterstützung für Einzelunternehmer, kleine und mittelständige Unternehmen und selbständige Angehörige der Freien Berufe. Antragsberechtigt sind diejenigen, welche im Vergleich zum Vorjahr mindestens 60% und mehr Umsatzeinbußen haben.
Ab Freitag den 10.07.2020 können die Anträge über die Steuerberater(innen), Wirtschaftprüfer(innen) bzw. vereidigte Buchprüfer(innen) gestellt werden. Diese Überbrückungshilfe muss auch diesmal nicht zurück gezahlt werden und wird auf fixe Betriebskosten gewährt. Es werden zwischen 40 und 80 Prozent der betrieblichen Fixkosten von der ILB erstattet. Von Juni bis August, je nach Umsatzausfall, können bis zu 50.000 Euro pro Monat erstattet werden.
Bei Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro pro Monat für 3 Monate und bei Unternehmen bis zu 10 Beschäftigte 15.000 Euro pro Monat für 3 Monate. Es kann aber auch mehr Überbrückungshilfe geben, wenn die Fixkosten höher liegen. Näheres dazu finden Sie in den angehängten Papieren und unter dem Link des Bundeswirtschaftsministeriums.
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
eckpunkte-ueberbrueckungshilfe
Es freut mich sehr, dass den Unternehmen weitere Unterstützung zuteil wird, um die Folgen der Pandemie zu überstehen.