Zusammenhalt vor Ort fördern!

 

Brandenburg fördert den Zusammenhalt vor Ort, auch in Oberkrämer, Kremmen und dem Löwenberger Land

 

Die Solidarität und das Miteinander in vielen kleinen Orten in meinen Wahlkreis beeindrucken mich. Gerade in den kleinen Gemeinden und Ortsteilen gibt es einen großen Zusammenhalt und viel Initiative für das eigene Lebensumfeld, davon kann ich mich bei meinen regelmäßigen Terminen im Wahlkreis immer wieder überzeugen.

Leider wurde mir auch oft berichtet, dass für Projekte der „Stärkung der Dorfgemeinschaften“ häufig keine ausreichende staatliche Förderung zur Verfügung steht.

Ich freue mich, dass es mit dem Förderprogramm „KIP Zusammenhalt“ nun eine finanzielle Möglichkeit gibt, genau dort anzuknüpfen.

Die Landesregierung hat jetzt das „Kommunale Infrastrukturprogramm Zusammenhalt“ (KIP Zusammenhalt) aufgelegt.  Mit den Fördermitteln können zum Beispiel investive Maßnahmen in Bereichen wie Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, soziales Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie beantragt werden. Denkbar sind zum Beispiel Anschaffung von Computern und anderen Arbeitsgeräten oder die Einrichtung von Räumen; aber auch Investitionen in Häuser und Grundstücke sollen im Einzelfall möglich sein.

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds. Die Höchstfördersumme pro Projekt liegt bei 150.000 Euro und kann für Gemeinden bzw. Ortsteile mit weniger als 10.000 Einwohner*innen beantragt werden.

Voraussichtlich ab April 2022 können die ersten Anträge bei der ILB – Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt werden. Bis 2024 können damit verschiedene Projekte in ganz Brandenburg unterstützt werden.

In Oberhavel könnten das zum Beispiel Ortsteile wie Schwante, Grüneberg, Flatow, Bötzow oder Städte wie Kremmen sein, welche für Ihre Ideen und Projekte Fördermittel beantragen können.

Weitere Informationen finden Sie im nachstehenden Link:

https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/zusammenhalt-in-kleinen-gemeinden-und-ortsteilen-fuer-eine-zukunftsorientierte-regionalentwicklung/

2022-01-19 Amtsblatt Förderrichtlinie

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