Ich freue mich, das die Richtlinie „Ausstattungsprogramm der schulgebundenen mobilen Endgeräte“ veröffentlicht wurde und nun zeitnah umgesetzt werden kann. Durch die Anschaffung von Klassensätzen oder Tabletkoffern können digitale Lern- und Lehrmethoden als Klasse ausprobiert und angewendet werden. Dies macht Schulklassen unabhängig vom Computerkabinett. Es ermöglicht zudem digitale Exkursionen. Aber vor allem ermöglicht es den Schulen die Durchführung von digitalem Unterricht von zu Hause aus zu unterstützen. Ich denke, viele Schulen werden das Programm nutzen, um weitere und bessere digitale Angebote für Ihre Schüler*innen machen zu können.
Aktuell befinden wir uns im Lockdown. Aber sobald Schulen wieder öffnen können, werden Quarantänemaßnahmen für Schulklassen weiterhin nötig bleiben. Dann helfen diese Endgeräte den Schüler*innen dabei, beieinander und in Kontakt zu bleiben.
Alle 916 Schulen in Brandenburg erhalten die Förderung zur Beschaffung weiterer digitaler Endgeräte. Mit diesen Geräten soll der digitale Unterricht von zu Hause unterstützt werden, der pandemiebedingt immer mal wieder nötig werden kann. Die Bundesebene hat mit dem Digitalpakt, von welchem auch Schulen in Oberhavel profitieren, für die Digitalisierung zur Verfügung gestellt. Dieses Programm ist aber oft nur mit viel Aufwand und Vorbereitung umzusetzen und bezieht sich nicht nur auf die Anschaffung von Endgeräten. Die Landesmittel von 23 Millionen Euro werden den Aufbau der digitalen Infrastruktur der Schulen zusätzlich unterstützen – Das Programm ist übersichtlich, einfach zu beantragen und abzurechnen.
Die Fördersumme richtet sich nach der Größe der Schule. Die Schulträger erhalten einen Festbetrag von 12.000 Euro für jede Schule, der sich je 200 Schülerinnen und Schüler um den gleichen Betrag erhöht. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, der Eigenanteil mindestens zehn Prozent.
In Oberhavel werden alle Schulen zusammen mit ca. 1,8 Mio Euro gefördert.
Für meinen Wahlkreis im einzelnen aufgelistet bekommen folgende Schulen folgende Förderung:
Schulträger | Schule | Schülerzahl | Zuwendung Schule | Gesamt |
Stadt Hennigsdorf | Grundschule „Theodor Fontane“ Hennigsdorf | 398 | 24.000,00 € | 144.000,00 € |
Grundschule Nord Hennigsdorf | 361 | 24.000,00 € | ||
Biber-Grundschule Nieder Neuendorf | 258 | 24.000,00 € | ||
Sonnengrundschule an den Havelauen | 202 | 24.000,00 € | ||
Oberschule „Albert Schweitzer“ Hennigsdorf | 330 | 24.000,00 € | ||
Oberschule „Adolph Diesterweg“ Hennigsdorf | 240 | 24.000,00 € | ||
Stadt Kremmen | Grundschule Beetz | 157 | 12.000,00 € | 60.000,00 € |
Goethe-Grundschule Kremmen | 256 | 24.000,00 € | ||
Goethe-Oberschule Kremmen | 203 | 24.000,00 € |
Gemeinde Löwenberger Land | Libertasschule Löwenberg Grund- und Oberschule | 576 | 36.000,00 € | 36.000,00 € |
Gemeinde Oberkrämer | Grundschule Bötzow | 293 | 24.000,00 € | 48.000,00 € |
Nashorn-Grundschule Vehlefanz | 372 | 24.000,00 € | ||
Stadt Velten | Linden-Grundschule Velten | 428 | 36.000,00 € | 60.000,00 € |
Löwenzahn-Grundschule Velten | 294 | 24.000,00 € | ||
Amt Gransee und Gemeinden | Werner-von-Siemens-Schule Gransee | 292 | 24.000,00 € | 60.000,00 € |
Stadtschule Gransee | 290 | 24.000,00 € | ||
Theodor-Fontane-Schule Menz | 155 | 12.000,00 € | ||
Landkreis Oberhavel | Strittmatter-Gymnasium Gransee | 453 | 36.000,00 € | 264.000,00 € |
Gymnasium „Alexander S. Puschkin“ Hennigsdorf | 617 | 48.000,00 € |
Hedwig-Bollhagen-Gymnasium Velten | 473 | 36.000,00 € | ||
Barbara-Zürner-Oberschule | 334 | 24.000,00 € | ||
Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum | 1420 | 96.000,00 € | ||
Regenbogenschule Hennigsdorf Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ |
124 | 12.000,00 € | ||
Schule an den Havelauen Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ Hennigsdorf |
41 | 12.000,00 € | ||
Gesamtsumme in meinem Wahlkreis | 672.000,00 € | |||
Die Schulträger müssen die Mittel bis 26. Februar 2021 gegenüber dem Bildungsministerium beantragen. Den Zuwendungsbescheid erhalten sie spätestens am 17. März 2021.
Im nachfolgenden Link finden sie die gesamte Richtlinie.