Digital unterwegs – 1,8 Mio. € für Schulen in OHV

 

Ich freue mich, das die Richtlinie „Ausstattungsprogramm der schulgebundenen mobilen Endgeräte“ veröffentlicht wurde und nun zeitnah umgesetzt werden kann. Durch die Anschaffung von Klassensätzen oder Tabletkoffern können digitale Lern- und Lehrmethoden als Klasse ausprobiert und angewendet werden. Dies macht Schulklassen unabhängig vom Computerkabinett. Es ermöglicht zudem digitale Exkursionen. Aber vor allem ermöglicht es den Schulen die Durchführung von digitalem Unterricht von zu Hause aus zu unterstützen. Ich denke, viele Schulen werden das Programm nutzen, um weitere und bessere digitale Angebote für Ihre Schüler*innen machen zu können.

Aktuell befinden wir uns im Lockdown. Aber sobald Schulen wieder öffnen können, werden Quarantänemaßnahmen für Schulklassen weiterhin nötig bleiben. Dann helfen diese Endgeräte den Schüler*innen dabei, beieinander und in Kontakt zu bleiben.

Alle 916 Schulen in Brandenburg erhalten die Förderung zur Beschaffung weiterer digitaler Endgeräte. Mit diesen Geräten soll der digitale Unterricht von zu Hause unterstützt werden, der pandemiebedingt immer mal wieder nötig werden kann. Die Bundesebene hat mit dem Digitalpakt, von welchem auch Schulen in Oberhavel profitieren, für die Digitalisierung zur Verfügung gestellt. Dieses Programm ist aber oft nur mit viel Aufwand und Vorbereitung umzusetzen und bezieht sich nicht nur auf die Anschaffung von Endgeräten. Die Landesmittel von 23 Millionen Euro werden den Aufbau der digitalen Infrastruktur der Schulen zusätzlich unterstützen – Das Programm ist übersichtlich, einfach zu beantragen und abzurechnen.

Die Fördersumme richtet sich nach der Größe der Schule. Die Schulträger erhalten einen Fest­betrag von 12.000 Euro für jede Schule, der sich je 200 Schülerinnen und Schüler um den gleichen Betrag erhöht. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, der Eigenanteil mindestens zehn Prozent.

In Oberhavel werden alle Schulen zusammen mit ca. 1,8 Mio Euro gefördert.

Für meinen Wahlkreis im einzelnen aufgelistet bekommen folgende Schulen folgende Förderung:

Schulträger Schule Schülerzahl Zuwendung Schule Gesamt
Stadt Hennigsdorf Grundschule „Theodor Fontane“ Hennigsdorf 398 24.000,00 € 144.000,00 €
  Grundschule Nord Hennigsdorf 361 24.000,00 €  
  Biber-Grundschule Nieder Neuendorf 258 24.000,00 €  
  Sonnengrundschule an den Havelauen 202 24.000,00 €  
  Oberschule „Albert Schweitzer“ Hennigsdorf 330 24.000,00 €  
  Oberschule „Adolph Diesterweg“ Hennigsdorf 240 24.000,00 €  
Stadt Kremmen Grundschule Beetz 157 12.000,00 € 60.000,00 €
  Goethe-Grundschule Kremmen 256 24.000,00 €  
  Goethe-Oberschule Kremmen 203 24.000,00 €  
Gemeinde Löwenberger Land Libertasschule Löwenberg Grund- und Oberschule 576 36.000,00 € 36.000,00 €
Gemeinde Oberkrämer Grundschule Bötzow 293 24.000,00 € 48.000,00 €
  Nashorn-Grundschule Vehlefanz 372 24.000,00 €  
Stadt Velten Linden-Grundschule Velten 428 36.000,00 € 60.000,00 €
  Löwenzahn-Grundschule Velten 294 24.000,00 €  
Amt Gransee und Gemeinden Werner-von-Siemens-Schule Gransee 292 24.000,00 € 60.000,00 €
  Stadtschule Gransee 290 24.000,00 €  
  Theodor-Fontane-Schule Menz 155 12.000,00 €  
Landkreis Oberhavel Strittmatter-Gymnasium Gransee 453 36.000,00 € 264.000,00 €
  Gymnasium „Alexander S. Puschkin“ Hennigsdorf 617 48.000,00 €  
  Hedwig-Bollhagen-Gymnasium Velten 473 36.000,00 €  
  Barbara-Zürner-Oberschule 334 24.000,00 €  
  Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum 1420 96.000,00 €  
  Regenbogenschule Hennigsdorf Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt
„geistige Entwicklung“
124 12.000,00 €  
  Schule an den Havelauen Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt
„Lernen“ Hennigsdorf
41 12.000,00 €  
         
      Gesamtsumme in meinem Wahlkreis 672.000,00 €
         
         
         

Die Schulträger müssen die Mittel bis 26. Februar 2021 gegenüber dem Bildungsministerium beantragen. Den Zuwendungsbescheid erhalten sie spätestens am 17. März 2021.

Im nachfolgenden Link finden sie die gesamte Richtlinie.

2021-02-03 RL Amtsblatt Ausstattung Schulträgern und Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen

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