Ungetrübtes Badevergnügen in Brandenburg!

 

Viele öffentlich zugängliche Badestellen an den über 3000 Seen in Brandenburg befinden sich im Rückbau. Steganlagen und Badeinseln werden demontiert oder deren Nutzung untersagt. Ursache dafür sind Gerichtsurteile zur Haftung von Kommunen und Betreibern von nicht „naturbelassenen Badestellen„. Der kommunale Schadenausgleich (KSA) hat den Gemeinden entsprechende Auflagen für das Weiterbetreiben und die Haftung für Schäden mitgeteilt. Dem können sich Städte und Gemeinden nicht verschließen, aber sie bedauern diese Entwicklung natürlich. Für betroffene Badegäste ist dieses Handeln meist nicht nachzuvollziehen, stößt bei Ihnen natürlich auch auf Verwunderung.

Aus vielen Orten erreichten mich Hilferufe von Bürgermeistern, denn die Kommunen haben weder die finanziellen noch die personellen Ressourcen, um alle Badestellen in Ihrer Verantwortung „rund um die Uhr“ zu beaufsichtigen.

Dies ist weder am Bernsteinsee in Velten noch am Kremmener See möglich – Aus diesem Grunde schließen die Gemeinden Badestellen oder bauen Anlagen wie Toiletten, und Steganlagen wieder zurück. Es bleiben natürlich frei zugängliche Badestellen, an denen Badegäste auf eigene Gefahr schwimmen gehen können.

Aber ist dies eine Lösung? Nach meiner Auffassung nicht. Ich habe und werde dieses Thema mit weiteren Abgeordneten aktiv in die Beratungen meiner Landtagsfraktion einbringen und ob es zukünftig eine landesgesetzliche Regelung oder Verordnung geben wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Fest steht aber, das der Handlungsdruck gegeben ist und man dieses Thema nicht „aussitzen“ kann. Es wird sich von selbst nicht lösen. Ich bin mir sicher, der Städte -und Gemeindebund wird dabei ein starker Partner bei der Lösungsfindung sein. In anderen Bundesländern gibt es dazu bereits Lösungsansätze. Ob diese auch in Brandenburg greifen können, ist zu klären. Nicht die Nutzer insbesondere Kinder und Jugendlichen dürfen diese nicht hinzunehmende Situation „ausbaden“.

Ich wünsche mir eine schnelle Rechtssicherheit für die Bürgermeister/innen oder Amtsdirektoren/innen im Sinne der Badegäste. Es muss auch zukünftig möglich sein, eine unbeaufsichtigte Badestelle auch mit Papierkörben für mehr Sauberkeit ausstatten zu können.“

 

 

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