Auch Ihr Grundstück muss bewertet werden – Aber wie?

 

Die Grundsteuerreform ist beschlossen – Die Finanzämter beginnen mit der Neubewertung von Grundstücken auch in Oberhavel – Täglich werden 75.000 Anschreiben an Grundstückseigentümer versendet.

Seit Anfang Mai haben die Finanzämter im Land Brandenburg damit begonnen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Land Brandenburg anzuschreiben und über die anstehende Neubewertung ihrer Grundstücke zu informieren.

Hierzu sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer aufgefordert, eine Grundsteuerwerteerklärung abzugeben. Die kann sowohl in elektronischer Form, aber auch in Papierform erfolgen. Beispielsweise werden Daten zu Größe und Art des Grundstückes, zur Bebauung und Baujahr von Häusern, Anzahl von Garagenplätzen etc. abgefragt.

In Oberhavel bietet das zuständige Finanzamt Oranienburg an 3 Tagen Informationsveranstaltungen an, zu denen sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger anmelden können.

Die Reform ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat, dass die bisher für die Bewertung herangezogenen Werte veraltet sind und nicht mehr den Grad des tatsächlichen Werts eines Grundstückes widerspiegeln.

Phase I:

Zunächst werden jetzt durch die Finanzämter die Daten zur Neuberechnung erhoben. Die Grundstückseigentümer erhalten dann einen Grundsteuerwertbescheid für ihr Grundstück. Dieser ist NICHT mit einer Zahlungsaufforderung verbunden.

Phase II:

Der neue Grundsteuerwert wird durch das zuständige Finanzamt mit der gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl multipliziert. Dieser Wert (Grundsteuermessbescheid) wird sowohl den jeweiligen Städten und Gemeinden, in welchen sich das Grundstück befindet, wie auch den Grundstückseigentümern übermittelt. Auch dieser Bescheid ist NICHT mit einer Zahlungsaufforderung verbunden. Er dient den Kommunen zur Errechnung der individuellen Grundsteuerbescheide.

Phase III:

Der Grundsteuermessbetrag aus Phase II wird durch die Stadt oder Gemeinde mit dem vor Ort. durch die Stadtverordnetenversammlung oder Gemeindevertretung. beschlossenen Hebesatz zur Grundsteuer multipliziert und ergibt dann den Betrag für die Grundsteuer. Dieser wird per Bescheid durch die Städte und Gemeinden an die Grundstückseigentümer überstellt. Dieser IST zahlungsauffordernd und stellt den neuen Betrag ihrer zu zahlenden Grundsteuer dar.

Dieser wird jedoch erstmalig im Jahr 2025 erhoben werden. Es ist davon auszugehen, dass sich die Beträge der zu leistenden Grundsteuern für die Eigentümerinnen und Eigentümer grundsätzlich ändern. Dabei ist festzuhalten, dass die Beträge sowohl geringer aber auch höher ausfallen können. Dies hängt von der individuellen Neubewertung des jeweiligen Grundstückes ab und spiegelt somit auch den tatsächlichen Wert von Grundstücken wider.

Weitergehende Informationen finden Sie auf den Seiten des Finanzamtes Oranienburg unter:

https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/

Oder auf den Seiten des Ministeriums der Finanzen und für Europa unter:

https://mdfe.brandenburg.de/mdfe/de/

Alle Informationsveranstaltungen zur Grundsteuerreform finden Sie hier:

https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/informationsver-zwj-ans-zwj-tal-zwj-tungen/

 

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