Brandenburg-Paket-KIP II Bildung wird um 24 Mio. Euro aufgestockt

Im Ausschuss für Haushalt und Finanzen wurde über zusätzliche Mittel aus dem Brandenburg-Paket beraten und beschlossen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führt zu erheblichen Belastungen in ganz Europa. Insbesondere hohe Energie- und Gaspreise führen zu bisher unbekannten Steigerungen der Baupreise und der Inflation im Allgemeinen. Unser Wohlstand und der Zusammenhalt in der Europäischen Union und insbesondere in Brandenburg wird dadurch gefährdet. Auch unsere Schulen und vor allen Dingen die Schulträger sind von diesen Auswirkungen derzeit stark betroffen.

Gemäß § 99 ff. des Brandenburgischen Schulgesetzes ist der Schulbau eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe, welche von Gemeinden, Schulverbünden, Ämtern, kreisfreien Städten und Landkreisen übernommen werden muss. Die notwendige Finanzausstattung erfolgt im wesentlichen über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) und eigene kommunale Einnahmen.

Das Land Brandenburg stellt im Rahmen des Kommunalen Infrastrukturprogramms (KIP II – Bildung – Schule) weitere 70 Mio. EUR zur Verfügung, um notwendige Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft zu finanzieren. Investive Maßnahmen wie Neubau, Ausbau, Umbau, Erweiterung, Sanierung oder Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schul- und Sportaußenanlagen sowie Horte an Schulstandorten sind dabei förderfähig, wenn die Horte in unmittelbarem baulichen Zusammenhang mit Grund- und/oder Förderschulen stehen und eine bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung aufweisen. Ebenfalls förderfähig sind investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken sowie der Ankauf von Grundstücken, sofern sie direkt mit den Baumaßnahmen verbunden sind.

Es wurde beschlossen, die Kommunen aufgrund der aktuellen Lage mit weiteren zusätzlichen Mitteln von insgesamt 24 Mio. Euro für die Förderrichtlinie KIP II Bildung zu unterstützen. Die Förderrichtlinie wird bis zum 31.12.2024 laufen. Als Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses bin ich nicht nur erfreut, sondern sehe auch die Notwendigkeit, dass wir diese Mittel auf Vorschlag des Ministeriums freigegeben haben. Mit dieser Entscheidung wird weiterhin die Schulinfrastruktur notwendigerweise verbessert.

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