Ein vergiftetes Wahlgeschenk?

 

Zu meiner 40. Rede im Landtag konnte ich zusammenfassend für die gesamte Koalition auf einen Oppositionsantrag eingehen, der vielen viel verspricht, aber bei genauer Betrachtung für viele vieles teurer machen würde.

Die AfD-Fraktion verlangte in einem Gesetzentwurf, dass bereits bezahlte Wasser- und Abwasseranschlussbeiträge aus der Vergangenheit durch die Wasser- und Trinkwasserzweckverbände wieder zurückgezahlt werden. In der Vergangenheit gab es dazu bereits Klagen und Urteile bis hin zu einem Bundesverfassungsgerichtsurteil im Jahr 2015.

Daraufhin wurden die Zweckverbände gezwungen, sich bei der Auslegung an geltendes Recht des Landes Brandenburg zu halten. Nicht das Kommunalabgabengesetz (KAG) war verfassungswidrig, sondern deren Anwendung durch die Zweckverbände. Rechtswidrige noch nicht bestandskräftige Bescheide wurden zurückgenommen und Beiträge zurückgezahlt. Ja, sogar bestandskräftige Bescheide wurden zum Teil erstattet. Das Land hat bei der Umsetzung dieses höchstrichterlichen Urteils die Zweckverbände mit Krediten und Zuweisungen für Verwaltungsaufwendungen unterstützt.

Wer aber, wie die AfD, alle jemals bestandskräftig gewordenen Bescheide zurückzahlen möchte, bringt die meist kommunalen Aufgabenträger unmittelbar in finanzielle Schieflage. Völlig ausgeblendet hat die AfD, dass die Zweckverbände nur kostendeckend arbeiten dürfen – ein Grundsatz des KAG! Dies heißt, hätte dieses Gesetz eine Mehrheit gefunden, müssten alle Gebührenzahler mit höheren Beiträgen rechnen.

Solche vergifteten Geschenke lehne ich ab!

Die gesamte Rede findet Ihr im nachfolgenden Link.

Redebeitrag zur Änderung des Kommunalabgabengesetz.mp4

 

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